- die Vergütung für die Rechtsberatung wird individuell unter Berücksichtigung der
Kompliziertheit und des Umfangs des zu leistenden Auftrags bzw. Verwendung der
jeweiligen Fremdsprache bei dessen Erfüllung vereinbart - der übliche Preis für eine Stunde Rechtsberatung beläuft sich zwischen CZK 2.000,00 –
3.000,00 zzgl. MWSt. - wenn keine individuelle Vergütung für die zu erbringende Rechtsberatung vereinbart
wurde, ist die Vergütung laut Verordnung Nr. 177/1996 Slg., über die Gebühren und den
Aufwendungsersatz von Rechtsanwälten für die Gewährung von Rechtsdienstleistungen
(Rechtsanwaltstarifverordnung), zu bestimmen. - bei Eintreibung von Verkehrs- und Arbeitsunfallansprüchen ist die Vergütung
grundsätzlich erst nach Erhalt der jeweiligen Versicherungsleistung zu zahlen, das
Rechtsanwaltsbüro verlangt in solchen Fällen von seinen Klienten keine Anzahlungen für
die Rechtsvertretung
- Information für die Klienten – Verbraucher:
- das Rechtsanwaltsbüro Mylbachr & Jelínek informiert, dass Streitigkeiten bzgl. Verträge
über Gewährung von Rechtsdienstleistungen auf außergerichtlichem Wege durch die
Tschechische Rechtsanwaltskammer gelöst werden.
- das Rechtsanwaltsbüro Mylbachr & Jelínek informiert, dass Streitigkeiten bzgl. Verträge
- die Website der Tschechischen
Rechtsanwaltskammer ist www.cak.cz
- die Website der Tschechischen